Besteuerung von E-Zigaretten

Was ändert sich für wen und wie ist die Gesetzeslage ab 2022?
Wir klären auf.

Ab dem Jahr 2022 wird erstmals eine Besteuerung von E-Zigaretten durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) eingeführt. Das sieht der Gesetzgeber als notwendig an, weil sich die Gewohnheiten der Konsumenten geändert haben – weg von den herkömmlichen Tabakwaren, hin zu neuen Produkten wie den E-Zigaretten.

Ab dem 1. Januar 2022 gilt:

für sog. Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) wird eine zusätzliche Tabaksteuer eingeführt, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden. Hiervon ist vor allem Wasserpfeifentabak betroffen.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt:

Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten gelten als Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen damit ebenfalls der Tabaksteuer.

In beiden Fällen kommt es zu

(fast) jährlichen Erhöhungen der Tabaksteuer.

Was sagt das Gesetz

Wo liegt die Problematik

Mögliche Lösungsansätze